Gestattungsantrag
Der Besuch einer Grundschule wird durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes festgelegt. Alle Gemeinden Hessens sind in sogenannte Schulbezirke aufgeteilt. Soll ein Kind nicht die zuständige Schule besuchen, müssen die Erziehungsberechtigten einen Gestattungsantrag stellen. Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule und geben ihn dann auch ausgefüllt dort wieder ab. Die KPS leitet den Antrag an die gewünschte Schule weiter. Die von Ihnen gewünschte Schule gibt eine Stellungnahme ab und leitet den Antrag weiter an das Staatliche Schulamt in Offenbach. Das Schulamt entscheidet über den Antrag. Da eine Gestattung eine Ausnahme ist, muss der Antrag gut begründet werden.