Schulfähigkeit
Vor der Einschulung ins erste Schuljahr trifft die Schulleitung die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes. Diese Entscheidung basiert auf dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung, der Einschätzung der Erzieherinnen und Erzieher und der Lehrkräfte unserer Schule, die regelmäßig an der Vorschulerziehung teilnehmen. Kinder, die für nicht schulfähig befunden werden, werden für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Je nach Empfehlungen des Kindergartens, des schulärztlichen Dienstes und der Einschätzung der Schulleitung wird den Eltern eine Empfehlung gegeben, wo ihr Kind das Jahr zur bestmöglichen Förderung verbringen sollte. Der geeignete Förderort könnte der Kindergarten oder die Vorklasse sein. Umfangreiche Informationen über die Feststellung der Schulfähigkeit erhalten Sie im Frühjahr jeden Jahres bei einem Informationsabend in der Schule oder im Kindergarten. Die Einladung erfolgt mit dem Begleitschreiben zur Schulanmeldung und über die Presse. Die Präsentation finden Sie im Ordner Elternabende.