Käthe-Paulus-Schule / Mainhausen

Sportunterricht

Der Sportunterricht in der Grundschule eröffnet den Kindern vielfältige Bewegungs- und Körpererfahrungen mit dem Ziel, die Freude an der Bewegung aufrecht zu erhalten und zu fördern sowie Bewegungsdefizite auszugleichen. Ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot birgt jedoch auch Gefahren und verlangt besondere Sicherheitsvorkehrungen. Aus Sicherheit und versicherungsrechtlichen Gründen müssen wir beispielsweise bezüglich des Tragens von Schmuck ganz klare Vorgaben machen. Darüber hinaus gibt es wichtige Kriterien zur Sportkleidung

Achten Sie bei der Auswahl der Sportkleidung auf solche, die Ihr Kind zügig und ohne Probleme an- und ausziehen kann. Achten Sie bitte vor allem auf den Verschluss der Schuhe. Sollte Ihr Kind noch keine Schuhe binden können, geben Sie Ihrem Kind bitte solange Schuhe mit Klettverschluss mit, bis es die Schuhe selbstständig binden kann. Die Sportlehrerinnen haben keine Zeit, den Kindern die Schuhe zu binden.

Es sind nur Hallensportschuhe erlaubt (keine Turnschläppchen).

Für den Hin- und Rückweg zur Sporthalle benötigt Ihr Kind wettergerechte Kleidung (Regenkleidung ist Pflicht! Es darf auch ein Schülerschirm (runde Kappe) benutzt werden). Das Tragen jeder Art von Schmuck (Ohrringe, Ketten, Ringe, Armbänder) ist während des Sportunterrichts verboten. Glücksbändchen müssen unter einem Schweißband verschwinden oder entfernt werden. Ausnahme bilden medizinische Ohrstecker (Ohrstecker, die nach frisch gestochenen Ohrlöchern 6-8 Wochen getragen werden müssen), die jedoch vor dem Unterricht abgeklebt werden müssen. Am besten kommen die Kinder am Sporttag bereits ohne Schmuck in die Schule.

Alle Informationen finden Sie auch nochmal im Elternbrief zum Sportunterricht.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen mal nicht am Sportunterricht teilnehmen können, teilen Sie dies bitte schriftlich mit. Ihr Kind wird dann in der Regel in einer anderen Klasse beaufsichtigt oder kann, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, vorzeitig nach Hause bzw. später zur Schule kommen (in den sog. Randstunden)

Die oben genannten Vereinbarungen tragen zu einem verminderten Verletzungsrisiko bei und ermöglichen einen reibungslosen Ablauf des Sportunterrichts. Die Nichteinhaltung führt deshalb zu einem Verbot des Sportunterrichts und kann bei mehrfachem Ausschluss zu einer schlechteren Leistung im Fach Sport führen.