Käthe-Paulus-Schule / Mainhausen

Zurückstellung

Wird ein schulpflichtiges Kind für nicht schulfähig befunden, wird es von der Schulleitung für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Gleichzeitig spricht die Schulleitung eine Empfehlung aus, welche Förderung für das betreffende Kind sinnvoll erscheint. Dies kann der Besuch der Vorklasse sein, aber auch der Verbleib im Kindergarten.